April252025
Luisa Baer
25.04.2025
Wahlen zum Gemeindekirchenrat - Wahl am 28.09.2025
Nur wer im Wählerverzeichnis steht, darf wählen. Das sind alle Mitglieder unserer Ev.-Luth. Kirchengemeinde Sonneberg, die die vollen kirchlichen Rechte besitzen (Taufe und Konfirmation) und 14 Jahre alt sind. Auf der Grundlage unserer Gemeindegliederkartei hat das Kreiskirchenamt ein Wählerverzeichnis erstellt.
Das Wählerverzeichnis
Dieses kann zu den Bürozeiten oder nach Absprache im Pfarramt eingesehen werden. Wenn sie nicht sicher sind, ob sie im Wählerverzeichnis stehen, rufen sie an oder kommen zu den Öffnungszeiten im Pfarramt vorbei, dann klären wir das.